Schröder Orthopädie- & Rehatechnik GmbH & Co.KG in Diepholz
Fragen und Antworten
Sanitätshaus | Reha | Orthopädie | Schuhtechnik
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Habe ich eine freie Sanitätshauswahl?
Ja, das Sanitätshaus Ihres Vertrauens dürfen Sie selbst aussuchen. Sollte dieses aber kein Vertragspartner Ihrer Krankenkasse sein, können Sie unter Umständen dennoch die Dienste dieses Sanitätshauses in Anspruch nehmen, sofern Sie belegen können, dass es dazu einen besonderen Grund gibt.
Ein langes und andauerndes Vertrauensverhältnis, als auch der Wunsch nach unmittelbarer Nähe können solche Gründe sein, etwaige Mehraufwendungen müssen Sie in diesem Fall dann selbst tragen.
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Ist möglich Produkte auch privat zu erwerben, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt?
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Was ist eine gesetzliche Zuzahlung?
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Was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung?
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Was ist eine Poolabfrage?
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Was ist eine Versorgungspauschale?
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Das Hilfsmittel ist defekt, wer übernimmt die Reparatur?
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Entstehen mir Kosten für die Reparatur meines Hilfsmittels?
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Was sind beispielhafte Diagnosen und Indikationen für die Reha-Versorgung?